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Rücktritt für den Ruf der HSG

Das Bundesgericht befand den St. Galler Anwalt Patrick Stach für schuldig, unzulässig hohe Honorare von einer sozial schwachen Klientin verlangt zu haben. Aus diesem Grund tritt er nun von seinem Amt im Universitätsrat der HSG zurück. Damit wolle er den Ruf der HSG schonen, wie Patrick Stach an einer Medienkonferenz am 20. Januar 2020 bekannt gab.