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Kein Einkommen, keine Miete

Der National- und Ständerat befasst sich am 2. Juni 2020 in der Session erneut mit der Mietzinsreduktion für Unternehmen. Für die vorberatenden Kommissionen der beiden Kammern ist die Sache klar: Sie wollen den Mietern 60% der Miete erlassen.

Ruedi Blumer, Präsident vom Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz (MVO), begrüsst den Vorschlag. Dieser Antrag beschreibt, dass in den beiden Lockdown-Monaten April und Mai die Geschäfte nur 40% der Miete zahlen müssen. Denn er sagt auch: «Den Vermietern, meist Banken oder Versicherungen, tut diese Reduktion nicht sonderlich weh. Denn sie vermieten beispielsweise neben 50 Geschäftsliegenschaften noch 500Wohnungen an Privatpersonen, die die volle Miete zahlen müssen.»

Mangel der Mietsache

Dass viele Unternehmen wegen Corona den Laden dicht machen mussten, stellt für den MVO einen klaren Mangel an der Mietsache dar. Da die Gesetzgebung bei dieser Frage keine Entscheidung vorsieht, hat man sich mit einem nationalen Kompromissvorschlag zur Wehr gesetzt. Der Mieter soll laut den Politikern deutlich weniger als die Hälfte zahlen. Doch für Ruedi Blumer ist klar: «Für Unternehmen, die wegen finanziellen Einbussen nicht die 40% berappen können, soll während des Lockdowns die Miete komplett erlassen werden.»

SP-Kantonsrat Ruedi Blumer, Bildquelle: Tagblatt – Regina Kühne

Doch diese Auffassung teilt der Hauseigentümerverband nicht. Der HEV sieht keinen Mangel an der Mietsache. Denn laut dem Verband liegt erst ein Ausfall vor, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum Gebrauch eingeschränkt ist. Die mietvertragliche Pflicht des Vermieters besteht in der Regel darin, dem Mieter das Mietobjekt im vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zur Verfügung zu stellen.

Neue Streckung der Frist

Der Bundesrat hat am 27. März 2020 das Zahlungsziel der Miete und der Nebenkosten verlängert. Für Firmen, die aufgrund der vorübergehenden Schliessung des Unternehmens den Zins nicht pünktlich zahlen können, wurde die Frist von 30 auf 90 Tagen hinaufgeschraubt. Der SP-Kantonsrat wünscht sich, dass die die drei Monate Aufschub noch drei bis vier Monate weitergehe. «Viele Unternehmen, wie etwa Restaurants oder Coiffeur-Salons, kommen nur langsam wieder ins Rollen und erzielen Umsatz. Deshalb sollte die Frist nicht zu schnell hinuntergesetzt werden», so Blumer.

Für Fazit noch zu früh

Für MVO-Präsident Ruedi Blumer ist ein messbares Resultat noch zu früh. Zuerst müsse der Antrag für 60%-Mieterlass von National- und Ständerat angenommen werden. «Ich bin guten Mutes und zuversichtlich, dass das Parlament dem Vorschlag zustimmt», so Blumer.

Maurin Stübi, 29.05.2020