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Durchgangsplätze für Fahrende

Der Kanton St.Gallen muss Durchgangsplätze für Fahrende zur Verfügung stellen, doch keine Gemeinde will sich dafür bereit erklären. Das Bundesgericht hat im Jahr 2003 entschieden, dass die Fahrenden ein Recht auf anständige Halteplätze haben. Der Kanton St.Gallen hat heute Morgen bei einer Medienkonferenz über das weitere Vorgehen informiert.